News
DAS ENDE DES DOPINGFALLES UTA PIPPIG
Was der Vorsitzende Richter des DSB-Schiedsgerichtes, der DLV-Präsident Helmut Digel und die dreifache BERLIN-MARATHON-Siegerin Uta Pippig zum Ende ihres Dopingfalles sagen
29.08.2000
"Bei einem Vergleich kommen sich immer beide Seite entgegen"Der Vorsitzende Richter des DSB-Schiedsgerichtes erklärt die Einigung zwischen dem DLV und Uta Pippig
Der Vergleich, mit dem das Dopingverfahren Uta Pippig vor dem Schiedsgericht des Deutschen Sportbundes (DSB) am 5. August endete, ließ zunächst Raum für Spekulationen. Vom Freispruch bis zur Aussage, Uta Pippig habe auf alles verzichtet, gingen die Meldungen auseinander. "Ein Vergleich", betonte Eike Ullmann nun, "ist immer etwas, bei dem sich beide Seiten entgegen kommen." Eike Ullmann, Vorsitzender Richter im VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, hatte den Vorsitz des dreiköpfigen Richtertrios bei dem Schiedsgerichtsverfahren.
Was dieser Vergleich neben Uta Pippigs Verzicht auf Schadensersatzforderungen bedeutet, zeigt unter anderem Ullmanns Antwort auf die Frage, was passieren würde, wenn es, rein hypothetisch, irgendwann einmal eine zweite positive Dopingprobe bei der Läuferin geben würde, die normalerweise gemäß den Regeln eine lebenslange Sperre nach sich ziehen würde? "Dann gilt dies im Rahmen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes als der erste Dopingverstoß von Uta Pippig", sagte Eike Ullmann. "Ich weiß nicht, wie andere internationale Verbände das werten, aber für den DLV gilt das."
In der Aussage, dass es sich um keinen Freispruch handelt, gehen der DLV und die Pippig-Seite konform. Der Verband teilte außerdem mit, die gegen Uta Pippig verhängte Dopingsperre sei nicht annulliert worden. Dazu sagte Uta Pippigs Anwalt Jens-Peter Ketels: "Faktisch gab es die Sperre, aber nicht rechtlich. Da das Verfahren nicht rechtlich beendet wurde, gibt es keine rechtskräftige Verurteilung." Diese Aussage bestätigte Eike Ullmann. Dies sei etwas locker formuliert, aber im Prinzip richtig, meinte der Richter, der erklärte: "De facto war die Sperre da - aber es bleibt rechtlich ungeprüft, ob dies berechtigt war oder nicht." Das gegenseitige Beharren auf den jeweiligen Standpunkten sei laut Ullmann weiter möglich: "Jeder darf seine Meinung äußern." Während der DLV nach wie vor zu der im April 2000 abgelaufenen Dopingsperre steht, sieht sich Uta Pippig als rehabilitiert an. Vor dem Schiedsgericht konnte sie keinen Freispruch erwirken, der DLV blieb jedoch ebenfalls erfolglos, weil es keine Verurteilung gab.
"Es gibt in der Tat weder einen Freispruch noch eine Verurteilung. Ich habe mich mit Juristen unterhalten. Denn es ist für mich ein eigenartiger Vergleich, der aber offenbar möglich ist. Ohne dass etwas entschieden wurde und ohne neue Aussagen, kann jede Partei auf ihre Standpunkte pochen - und Uta Pippig tut dies zu Recht", sagte Helmut Digel gegenüber Leichtathletik. Der DLV-Präsident kündigte an, den Fall Uta Pippig mit dem Ergebnis des Vergleiches der IAAF zur Prüfung vorzulegen. "Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die IAAF möglicherweise keinen Handlungsbedarf mehr sieht, da die Sperre ohnehin bereits abgelaufen war", sagte Helmut Digel.
"Ich fühle mich rehabilitiert"
Interview mit der dreifachen BERLIN-MARATHON-Siegerin Uta Pippig nach dem Schiedsgerichts-Verfahren vor dem Deutschen Sportbund
Fühlen Sie sich nach der Beilegung des Verfahrens durch das DSB-Schiedsgericht rehabilitiert?
Uta Pippig: Ich fühle mich rehabilitiert. Für mich ging es nie um Schadensersatzforderungen, sondern darum, Fehler aufzuzeigen, die in diesem Fall gemacht wurden. Diese wurden im Laufe des DSB-Schiedsgerichtsverfahrens aufgezeigt. Und ich denke, das ist gut zu wissen für alle Athleten. Wichtig war für mich, dass der Streit beseitigt wurde. Ich habe immer bestritten, dass ich einen Dopingverstoß begangen habe und bestreite das weiterhin. Eigentlich hätte ich den Fall gerne bis zum letzten Nachweis meiner Unschuld verfolgt, aber das wäre laut Aussage der Richter im Schiedsgericht sehr kosten- und zeitaufwendig gewesen. Es soll sich nicht zu meiner Lebensaufgabe entwickeln, weiter zu prozessieren, denn mein Kopf muss frei sein von diesen Problemen, um wieder die sportlichen Ziele zu erreichen.
Das Schiedsgericht konnte aufgrund der vorliegenden Akten keine Entscheidung fällen - heißt das also, dass Sie nicht mehr als verurteilt gelten im Dopingverfahren?
Uta Pippig: Das wichtige für mich war, dass es nach dem Verfahren vor dem Schiedsgericht keine Verurteilung mehr wegen Dopings gibt.
Haben Sie mit diesem überraschenden und schnellen Ausgang des Schiedsgerichts-Verfahrens gerechnet?
Uta Pippig: Ich habe entweder mit einem Freispruch oder mit einer Ablehnung meines Antrages gerechnet, aber die jetzige Lösung kam für mich überraschend. Mit einer schnellen Beilegung hatte ich nicht gerechnet. Im Falle einer Ablehung hatte ich mich vorbereitet auf ein weiteres Verfahren vor einem internationalen Sportgericht. Ein weiteres wissenschaftliches Gutachten wurde erstellt. Dabei ging es insbesondere um die Ergebnisse der Isotopenmethode, auf Grund derer mich der DLV-Rechtsausschuss verurteilt hatte. Die Ergebnisse dieses neuen Gutachtens sprechen für mich. Vor einem internationalen Sportgericht hätten mir diese Wissenschaftler auch als Zeugen zur Verfügung gestanden. Aber mit der jetzigen Lösung bin ich zufrieden - die Hauptsache ist, dass der Streit beigelegt ist.
Dennoch war dies sicherlich eine teure Angelegenheit für Sie.
Uta Pippig: Sicherlich, ich habe in den letzten zwei Jahren für mein Verfahren eine sechsstellige Summe ausgegeben. Und ich hatte natürlich in dieser Zeit so gut wie keine Einnahmen, so dass dies für mich auch finanziell eine schweirige Situation war.
Wie wird das Verhältnis mit dem DLV in Zukunft sein?
Uta Pippig: Ich kann mit diesem Ergebnis sehr gut leben - ich glaube, das gilt auch für den DLV. Wenn ich Herrn Digel treffe, werden wir normal und freundlich miteinander umgehen. Am liebsten wäre mir, wenn die öffentlichen Diskussionen schnell beendet werden. Das hin- und herschieben von einzelnen Aspekten hilft niemandem und ändert nichts mehr an der Sache.
Dennoch werden Sie nicht mehr für den DLV starten?
Uta Pippig: Das ist richtig. Ich hatte mich im Oktober 1999 beim DLV abgemeldet und starte künftig bei internationalen Meisterschaften für die USA. Daran wird sich nichts ändern. Das heißt aber nicht, dass ich nicht mehr in Deutschland starten werde.
Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr von dem Schiedsgerichtsverfahren aus Frankfurt sind Sie ja gleich bei der City-Nacht über 10 km an den Start gegangen.
Uta Pippig: Noch in Frankfurt habe ich mir gedacht, ich verlege mein Training auf den Kurfürstendamm, um diese tolle Stimmung mitzuerleben - und ich wurde nicht enttäuscht. Ich bin mit meinen Laufsachen in die U-Bahn gestiegen, zum Start gefahren und habe mich unter die Läufer gemischt. Es war ein tolles Erlebnis, ich kam mir vor, als wenn ich beim BERLIN-MARATHON ins Ziel laufe. Ich bin einfach mitgejoggt und habe mich sehr gefreut, dass mich viele Leute angefeuert haben.
Das Ende Ihres Doping-Verfahrens war am Abend allerdings noch nicht öffentlich ...
Uta Pippig: Ja, das stimmt, nur sehr wenige wußten zu diesem Zeitpunkt davon. Die Entscheidung war noch nicht öffentlich, aber trotzdem empfand ich die Stimmung als phantastisch mir gegenüber - das ist doch cool, oder?
Aber es war sicherlich nicht alles cool für Sie in den letzten zwei Jahren, oder?
Uta Pippig: Nein, das war es wirklich nicht. Mich hat die Vorverurteilung emotional sehr stark belastet, weil ich weiß, dass ich keine Dopingmittel genommen habe. Aber ich weiß auch, dass jeder Mensch im Leben einmal schwierige Zeiten durchstehen muss und deswegen gibt es für mich nur eine Alternative - den Blick nach vorne.
Was sind Ihre nächsten Ziele, wann werden Sie wieder bei einem Marathon starten?
Uta Pippig: Ich trainiere in Boulder und werde dann zunächst bei kürzeren Straßenläufen an den Start gehen. Wann ich wieder einen Marathon laufen werden, ist noch nicht entschieden.
Weitere News
Noch mehr News finden Sie in unserem Newsarchiv

Anzeige
Anzeige